| Energieeinsparverordnung,
Aussagen und Ergebnisse
Es hat geklappt mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001
"Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden"
wenn auch nicht 2000, wie ursprünglich vorgesehen. Seit dem 1. Februar
diesen Jahres ist sie in Kraft getreten und damit
· die Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994
und
· die Heizungsanlagen-Verordnung vom 4.5.1998
außer Kraft gesetzt worden.
Mit der EnEV beabsichtigt der Gesetzgeber
· eine Rechtsvereinfachung
· eine entscheidende Reduzierung des Energieverbrauches und
· eine Senkung der Kohlendioxid-Emissionen
zu erreichen.
In der EnEV sind neben Erkenntnissen und Schlussfolgerungen aus den beiden
genannten Verordnungen auch diese aus
weiteren zutreffenden deutschen und EU-Vorschriften und Gesetzen berücksichtigt
worden. Außerdem wurden strengere
Auflagen für die energetische Qualität von Gebäuden und
die Heizungsanlagen eingeführt. Besonders beachtenswert sind unter
anderem die Aussagen in
· § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden; z.B.
"Eigentümer von Gebäuden müssen Heizkessel, die mit flüssigen
oder gasförmigen Brenn-stoffen beschickt werden und vor dem
1.10.1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, bis zum 31.12.
2006 außer Betrieb nehmen."
· § 13 Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte;
z.B.
"Für zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen sind
die wesentlichen Er-gebnisse der nach dieser Verordnung
erforderlichen Berechnungen .... des Endenergiebe-darf nach einzelnen Energieträgern
und des Jahres-Primär-Energiebedarfes in
einem E-nergiebedarfsausweis zusammenzustellen."
· § 17 Befreiungen; z.B.
"Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag
von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die
Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch
einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu
einer unbilligen Härte führen."
Energieeinsparverordnung kann im "Energie & Umwelt" e.V. Ilmenau eingesehen
werden,
98693 Ilmenau; Heinrich-Hertz-Str. 1
Tel.: 03677 – 841054; Fax: 03677 – 844246
e-mail: euev@ikis-online.de
und hier ist auch eine Beratung gemäß dieser Verordnung möglich.
Dr. B. Knabe, Geraberg
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